Als Unternehmer sind Sie für die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter verantwortlich und gesetzlich verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen zu beschäftigen. Erfolgreiches Arbeits- und Gesundheitsmanagement im Unternehmen verhindert Arbeitsunfälle, spart Personalkosten und verbessert das Betriebs- und Arbeitsklima!
Vertrauen Sie auf langjährige Kompetenz und Erfahrung – sicher ist Siemer.
„UNFÄLLE KOMMEN NICHT VON ALLEIN …
MAN MUSS SICH SCHON BEMÜHEN!“
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in Unternehmen – was ist denn das schon wieder? Diese Frage wird häufig gestellt, wenn die Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes an Unternehmen erörtert werden.
In Deutschland gibt es ein „Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit“ (ArbSchG) und gilt in allen Tätigkeitsbereichen. Betrifft dieses Gesetz Ihr Unternehmen überhaupt? Ja! Arbeitsschutz betrifft jedes Unternehmen ab 1 Mitarbeiter. Der Unternehmer hat die Pflicht zur Unfallverhütung im Betrieb und ist immer dafür verantwortlich. Gemäß §13 des Arbeitsschutzgesetzes kann der Arbeitgeber fachkundige Personen damit beauftragen, diese Aufgaben in eigener Verantwortung wahrzunehmen. Ein Unternehmen, welches ein Arbeitssicherheitskonzept installiert, profitiert von der Unfallverhütung – denn ein Unfall, der gar nicht erst passiert, verursacht auch keine Kosten. Darüber hinaus verbessert die Einführung eines betrieblichen Arbeitssicherheitsmanagements den Umgang der Beschäftigten mit ihrer Arbeit und untereinander. Gefährdungen bei der Arbeit oder andere verdeckte Gefahrenquellen können erkannt und abgestellt werden, Krankenstände von Mitarbeitern werden reduziert und das Betriebsklima wird verbessert.
Die Aufgabe für Arbeitssicherheit, dem Gesundheitsschutz, der Unfallverhütung und in allen Fragen der menschengerechten Gestaltung der Arbeit übernimmt für Sie als Unternehmer die Fachkraft für Arbeitssicherheit.
